Mit Elektrokassen-Pflicht Steuerbetrug vorbeugen

Steuerhinterziehung durch Bargeldeinnahmen

Veröffentlicht am: 11.10.2021
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Steuerhinterziehung durch Bargeldeinnahmen

Ein Beitrag von Anna-Maria Blömer

Bargeld, das nicht von einer elektronischen Kasse registriert wird, bleibt dem Staat im ersten Moment verborgen. Ein schwäbischer Rechtsanwalt ist darum der Meinung, dass der Staat dadurch Steuerhinterziehung vereinfacht, wenn keine Pflicht zur Benutzung von elektronischen Registrierkassen eingeführt wird.

Steuern hinterzieht regelmäßig, wer gegenüber dem Finanzamt falsche oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung, bei Steueranmeldungen oder bei Anträgen und Auskünften macht. Um einiges leichter fällt das natürlich, wenn keinerlei Nachweise über die Bargeldeinnahmen vorliegen, z.B. wenn das Bargeld nicht von einer elektronischen Registrierkasse erfasst wurde.

Mit seinem Begehren zog der Kläger vor das Finanzgericht Baden-Württemberg. Dieses wies die Klage ab. Demnächst soll der Bundesfinanzhof darüber entscheiden.

Steuerbetrug in Milliardenhöhe

Bargeldintensive Bereiche wie die Gastronomie sind dem Kläger ein besonderer Dorn im Auge. Deswegen will er sich fest entschlossen für eine Pflicht zur Benutzung von Elektrokassen vor dem Bundesfinanzhof einsetzen. Sowohl Staat als auch Finanzbehörden beschuldigte er, in Bereichen, in denen im besonderen Maße mehr Bargeld- als Kartenzahlung stattfindet, Steuerbetrug in Höhe von mehreren Milliarden Euro zu tolerieren.

Der Kläger argumentiert damit, dass besonders unter deutschen Betrieben eine Ungleichbehandlung verfassungswidriger Art von ehrlichen und unehrlichen Betrieben ein Problem sei. Ebendies sei seine Motivation, nun für Gleichheit unter den Marktteilnehmern zu sorgen. Eine Entscheidung über die Einführung einer Pflicht für elektronische Registrierungskassen durch den Bundesfinanzhof steht allerdings noch aus.

Keine offenen Kassen in Österreich

In Österreich sind anders als in Deutschland keine anderen als die elektronischen Registrierkassen erlaubt. Teilweise wird dagegen in Deutschland noch mit der einfachen Tischschublade gearbeitet. Dann brauche man sich auch nicht mehr wundern, weshalb es den unehrlichen Betrieben so einfach ist, ihre Einnahmen vor dem Staat zu verbergen, so der Kläger.

Staat zu langsam bei Prüfung von Betrieben – Rentner im Fokus von Finanzbehörden

Auch die Deutsche Steuergewerkschaft bestätigt Probleme bei der Besteuerung bargeldintensiver Betriebe. Sie nennt neben der Gastronomie außerdem den Einzelhandel und die Spielhallen. Finanzbehörden würden bei der Prüfung ihren Fokus falsch setzen.

Zunächst würden sich Finanzbehörden in größerem Umfang für die Steuerangelegenheiten der Arbeitnehmer und Rentner interessieren. Bis dagegen ein Prüfer ein Auge auf bargeldintensive Betriebe werfen würde, könnten einige Jahre ins Land ziehen.

Der Kläger wirft dem Staat ein strukturelles Defizit vor, welches sogleich während der Verhandlungen vom Bundesfinanzministeriums zurückgewiesen wurde. Laut Aussage eines Beamten des Ministeriums sei der Bund in den letzten Jahren seiner Prüfungskompetenz in besonderem Umfang nachgekommen. Elektronische Kassen müssten nun lediglich technisch aufgebessert werden, damit ein nachträgliches Manipulieren verhindert werden könne.

Tricksereien wird es immer geben, egal ob elektronische Kasse oder nicht

Natürlich beugt eine elektronische Registrierungskasse generell erst einmal vor, dass Bargeldeinnahmen überhaupt verschwiegen werden können. Dennoch werden sich die geübten Trickser davon wahrscheinlich nicht aufhalten lassen, weiterhin Steuern zu hinterziehen.

Bereits jetzt gibt es USB Sticks, mit denen sich der Tagesumsatz manipulieren lässt, ebenso wie Phantomsoftware dafür existiert. Was der Steuerbetrug jeglicher Form jedoch gemeinsam hat, ist das Strafmaß, wonach jeweils eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe droht. Einen milderen Ausweg findet man grundsätzlich mit einer Selbstanzeige.