Kündigungsbutton fehlt – wer haftet?
Verbraucherzentrale Bundesverband vs. Digitstore24
Das Landgericht Hildesheim entschied über die Haftung für das Fehlen eines Kündigungsbuttons auf der Website des Werbepartners. Erfahren Sie, wie das Urteil ausfiel und welche Konsequenzen dies für den Online-Handel hat.
Wer muss für einen fehlenden Kündigungsbutton auf der Website des Werbepartners haften – der Werbepartner, über den der Kunde erst zur Verkaufsplattform gelangt oder die Verkaufsplattform selbst?
Das hatte das Landgericht Hildesheim Anfang des Jahres zu entscheiden (LG Hildesheim, Urteil vom 09.01.2024 – 3 O 109/23).
Angebot bei Werbepartner – Vertragsschluss bei Reseller
Nach erfolgloser Abmahnung klagte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Digistore24. Grund dafür war das Angebot eines Online-Abos einer Gitarrenschule.
Dieses wurde beworben auf der Website guitar-campus.de, betrieben von der Firma GC Ventures. Wenn Verbraucher auf dieser Seite ein Abo abschließen wollten, wurden sie automatisch auf die Bestellseite von Digistore24 weitergeleitet. Der Vertragsschluss selbst erfolgte sodann auf der Website von Digistore24.
Für Verbraucher erreichbar war das Angebot der Gitarrenschule ausschließlich über die guitar-campus.de Website des Unternehmens GC Ventures.
Kein Kündigungs-Button bei Werbepartner
Bereits seit Juli 2022 gelten spezielle gesetzliche Regelungen bezüglich der Anforderungen an Kündigungsbuttons für Verträge, die im elektronischen Geschäftsverkehr, also alle Verträge, die online geschlossen werden. Demzufolge haben alle Onlineanbieter und eCommerce-Websites auf ihrer Internetseite eine Schaltfläche bereitstellen, die es dem Verbraucher ermöglicht, seinen Vertrag per Mausklick zu kündigen.
Das Problem im vorliegenden Fall: Auf der Seite „guitar-campus.de“ war ein solcher Kündigungsbutton überhaupt nicht vorhanden.
Digistore24 muss sicherstellen, dass Kündigungsbutton existiert
Die Richter des LG Hildesheim kamen zu folgendem Ergebnis: Digistore24 hätte dafür sorgen müssen, dass eine entsprechende Schaltfläche zur einfachen Kündigung auf guitar-campus.de bereitgestellt wird. Begründet wurde das Urteil damit, dass der Abschluss des Online-Abos faktisch ausschließlich über die Website „guitar-campus.de“ möglich gewesen sei.
Den Richtern zufolge habe Digistore24 dadurch die sowohl die Erreichbarkeit des Abos als auch einen Teil seines Geschäftsbetriebs auf die Seite des Werbepartners ausgelagert.
Vor allem habe Digistore24 die Möglichkeit gehabt, gegenüber GC Ventures eine Schaltfläche zur Kündigung durchzusetzen, da das Unternehmen seine Leistungen als Reseller hätte beenden und damit GC Ventures die Verdienstmöglichkeiten nehmen können. Abgesehen davon sei der Anbieter eines solchen Geschäftsmodells dazu verpflichtet, sich entsprechende Einflussmöglichkeiten auf den Werbepartner zu sichern.
Strenge Website-Anforderungen an E-Commerce-Shops
Eine ECommerce-Plattform, die das Online-Abonnements exklusiv über die Website eines Partnerunternehmens anbietet, hat sicherzustellen, dass Abos auf der Seite des Werbepartners per Kündigungsbutton gekündigt werden können.
Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.
Nähere Informationen zur rechtssicheren Onlinepräsenz von Onlineshops finden sie auf dieser Seite: E-Commerce – Rechtssicherer Online-Vertrieb im Internet