Kein Design-Schutz für Puma-Sneaker
Ursache: Instagram-Post von Rihanna
Instagram Post mit fatalen Folgen: Kein Designschutz für Puma Sneaker, weil Rihanna Jahre zuvor ein Bild mit ihnen auf Social Media hochgeladen hat.
Rihanna postet bei Instagram ein Bild, auf dem man sieht, wie sie einen Vertrag bei der Puma AG unterschreibt – darauf trägt sie natürlich Puma Sneaker. Warum dieser Post dafür sorgte, dass das Design des Schuhs nicht mehr geschützt werden kann, erfahren Sie im Folgenden.
Puma will Designschutz bei EUIPO schützen lassen
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat vor zwei Wochen entschieden, dass das Design des Puma Sneakers nicht rechtlich geschützt werden kann (Urteil vom 06.03.2024 – Az. T-647/22).
Seit 2014 ist die Sängerin Kreativdirektorin des Sportartikelherstellers. Ihr Post bei Instagram zeigte den Moment, in dem sie den Vertrag mit Puma unterzeichnete. Zwei Jahre später wollte das Unternehmen das Schuh-Design der auf dem Foto sichtbaren Schuhe beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) als geschützt eingetragen.
Kein Designschutz: Schuhe bereits der Öffentlichkeit zugänglich
Auf Antrag eines niederländischen Konkurrenten, hat das EUIPO den Schutz des Schuhdesigns vorletztes Jahr (2022) für nichtig erklärt. Der Designschutz wurde nachträglich versagt, weil das Design zum Zeitpunkt der Antragstellung – aufgrund der Sichtbarkeit auf dem Instagram Bild von 2014 – nicht mehr neu gewesen sei.
Denn gemäß Art. 4 Abs. 1 der EG-Geschmacksmuster-Verordnung können Designs nur unter der Bedingung geschützt werden, dass es sich bei ihnen tatsächlich um neue Designs handelt, die eine gewisse Eigenart aufweisen. Als „neu“ gelten der Verordnung zufolge nur solche Designs, die der Öffentlichkeit zwölf Monate vor der Anmeldung noch nicht zugänglich gemacht wurden oder dem betreffenden Fachkreis noch nicht bekannt sein konnten.
EuG: Alle wesentlichen Merkmale des Designs gut erkennbar
Puma wollte die Nichtigkeitserklärung jedoch nicht auf sich sitzen lassen und erhob Klage vorm Gericht der Europäischen Union (EuG). Das Sportunternehmen erklärte, dass sich zu dem Zeitpunkt als das Foto erschienen ist überhaupt niemand für die Schuhe, die Rihanna getragen hat, interessiert habe. Demzufolge hätte damals auch niemand das Design aktiv wahrgenommen.
Zum Nachteil von Puma wies das Gericht der Europäischen Union die Klage jedoch ab. Dadurch, dass Rihanna das Foto auf ihrem öffentlich zugänglichen Account, auf dem sie nicht wenige Millionen Follower hat, gepostet hat, habe sie das Design des Sneakers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Außerdem seien den Richtern zufolge alle wesentlichen Merkmale des Designs auf dem Foto gut erkennbar gewesen.
Influencer-Marketing, das nach hinten los ging...
Dazu käme, dass Rihanna im Jahr 2014 bereits eine weltweite Berühmtheit gewesen sei, weshalb Millionen von Menschen – Fans ebenso wie die Modebranche – ein großes Interesse an Rihannas Outfit, insbesondere ihren Schuhen, gehabt hätte.
Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann Puma noch Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.
Sollten auch Sie irgendwann einmal vorhaben, ein eigens entwickeltes Design schützen zu lassen, achten Sie darauf, dass Sie nicht den gleichen Fehler machen wie Puma bzw. Rihanna es tat. Bevor das Design nicht vom EUIPO als geschützt eingetragen wurde, denken Sie zweimal darüber nach, wo, von wem und wemgegenüber Sie das Design vorstellen oder bekannt machen.