Kartellrecht: Bundeskartellamt straft Wurstkartell ab

Illegale Preisabsprachen führen zu hohem Bußgeld

Veröffentlicht am: 16.07.2014
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
Lesedauer:

Das Bundeskartellamt hat verschiedene Wurstproduzenten wegen illegaler Preisabsprachen mit einem Bußgeld von insgesamt 338 Millionen Euro bestraft. Wie die Behörde mitteilte, haben sich bekannte Wurstproduzenten bereits seit Jahrzehnten im sogenannten "Atlantik-Kreis" getroffen. Offenbar fand das erste Treffen dieses Zirkels im Hotel Atlantik in Hamburg statt. Auch telefonisch sei es immer wieder zu Absprachen über Preise für bestimmte Wurstprodukte gekommen. Dadurch hätten die Beteiligten Unternehmen bessere Vereinbarungen mit den Einzelhändlern erreicht.

Der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt rechtfertigte die Höhe des Bußgeldes und verwies auf die Milliardenumsätze der betroffenen Unternehmen. Insgesamt wurde gegen 21 Wurstproduzenten und 33 Manager ein Bußgeld verhängt. Zu den prominentesten Tätern gehören die Wiesenhof, Böklunder und Maica.

Das Verfahren gegen die Fleischhersteller wurde durch einen anonymen Hinweis eröffnet, dem nach ersten Ermittlungen Geständnisse von wichtigen Akteueren folgten. Einige Unternehmen bestritten jedoch die Vorwürfe und wollen sich gegen die Bußgelder mit einer Klage zur Wehr setzen.

Hintergrund

Das Kartellrecht ist wesentlicher Bestandteil einer Marktwirtschaft, die auf einen funktionierenden Wettbewerb angewiesen ist. Kartellrechtliche Normen finden sich sowohl auf nationaler als auch internationaler (EU) Ebene. In Deutschland ist insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu nennen. Hüter des Kartellrechts hierzulande sind das Bundeskartellamt sowie die Landeskartellämter. Betroffen von kartellrechtlichen Vorschriften sind nicht etwa nur große Konzerne sondern in der praxis häufig auch kleinere inhabergeführte Unternehmen, die auf überschaubaren Märkten agieren.