Kanzleien und Rechtsanwälte in Hamburg
66. Deutscher Anwaltstag in der Hansestadt
Der Deutsche Anwaltstag fand in diesem Jahr vom 11. bis 13. Juni in Hamburg statt. Mehr als 1.800 Rechtsanwälte trafen sich in der Hansestadt um aktuelle Themen aus dem Rechts- und Berufsleben zu diskutieren. „Streitkultur im Wandel – weniger Recht“ lautete diesmal das Motto der Veranstaltung. Als Kanzlei für Wirtschaftsrecht mit Stammsitz in Hamburg wurde die Veranstaltung von unseren Anwälten mit Interesse verfolgt.
Davon, dass die deutsche Anwaltschaft im digitalen Zeitalter angekommen ist, konnte man sich auf Facebook und Twitter überzeugen. Auf diesen Social-Media-Kanälen wurden fleißig aus Hamburg berichtet.
Von den Fachbeiträgen waren für ROSE & PARTNER vor allem die aus den folgenden Bereichen interessant: Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Immobilienrecht, Steuerrecht sowie Urheber- und Medienrecht. Viele der Veranstaltungen eigneten sich auch für die Pflichtfortbildung als Fachanwalt, die seit Kurzem noch strenger geworden ist. ROSE & PARTNER LLP. verfügt derzeit über Fachanwälte im Gesellschaftsrecht (4), Steuerrecht (2), Gewerblichen Rechtsschutz und Erbrecht. Aber auch außerhalb unserer Schwerpunktthemen gab es zahlreiche interessante Veranstaltungen sowohl aus dem Wirtschaftsrecht als auch dem Berufsrecht und der Kanzleiorganisation. So ging es unter anderem auch um innovative Geschäftsmodelle für Kanzleien und den Datenschutz im Mandatsverhältnis. Interessantes strafrechtliches Thema war die Durchsuchung von Anwaltskanzleien durch die Staatsanwaltschaft. Außerdem ging es wieder einmal um Mediation und alternative Konfliktlösungsansätze – ein Thema, dass immer mehr auch den Bereich des Wirtschaftsrechts beeinflusst.
Diskussionsschwerpunkt Sterbehilfe
Bereits im Vorfeld des Anwaltstags äußerte sich der Deutsche Anwaltverein aus Berlin zur gewerbsmäßigen Sterbehilfe. Diese soll nach Ansicht der Rechtsanwälte zwar mit den Mitteln des Gewerberechts untersagt, nicht aber strafrechtlich sanktioniert werden. Dieses Thema wurde auf dem Anwaltstag heftig diskutiert. Nicht alle Anwälte teilten den Ansatz ihrer Interessenvertreter in Berlin, was bei Berührungspunkten mit ethischen Themen häufig der Fall ist. Dem DAV, so die Pressemitteilung, fehlen gesicherte Erkenntnisse, inwieweit die gewerbsmäßig Förderung der Selbsttötung tatsächlich die Suizidrate beeinflussen kann oder ob sie überhaupt zu vermehrten Suiziden führt.