Fördergelder für Startups beantragen - aber richtig!

Subventionsbetrug, Untreue und Steuerhinterziehung vermeiden

Welche Voraussetzungen müssen Startups erfüllen - und welche Risiken vermeiden bei der Beantragung von (staatlichen) Fördergeldern?

Veröffentlicht am: 16.11.2021
Qualifikation: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Auch heute wollen wir wieder ein aktuelles Gerichtsurteil zum Anlass nehmen, um rechtliche Konsequenzen für Geschäftsführer und GmbH-Gesellschafter grundsätzlich zu erläutern. Und zwar: Die Verurteilung von Ex-AfD-Chefin Frauke Petry wegen Subventionsbetrugs, Untreue und Steuerhinterziehung durch das Landgericht Leipzig in zweiter Instanz (LG Leipzig, Urteil vom 13.10.2021). Es geht um die richtige Beantragung und Verwendung von Fördermitteln. Aber von Anfang an.

Fall Frauke Petry: Fördergelder als Geschäftsführerin beantragt

Dem heute thematisierten Urteil liegt die Beantragung von Fördergeldern durch Frauke Petry als Geschäftsführerin zugrunde. Denn die ehemalige Chefin der AfD ist nicht nur Politikerin, sondern auch wirtschaftlich tätig — so etwa als Geschäftsführerin eines Unternehmens, das eine Mixtur zum Schutz vor platten Reifen vertreibt.

Das Unternehmen ging nach einiger Zeit Pleite und musste schließlich Insolvenz in der GmbH anmelden. Petry selbst musste im Rahmen dessen Privatinsolvenz anmelden. 2014 beantrage Petry für die Beratung ihres damaligen Unternehmens Fördergelder — verwendete diese aber dann, um Rechnungen im Rahmen ihrer Privatinsolvenz zu begleichen. (Nähere Informationen zur Vermeidung der persönlichen Haftung als Geschäftsführerin finden Sie hier: Haftungsvermeidung Gmbh-Geschäftsführer

Eigene Rechnungen beglichen — strafrechtliche Konsequenzen drohen!

Nachdem das AG Leipzig die Politikerin noch freigesprochen hatte, hat nun das LG Leipzig Frau Petry in zweiter Instanz auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin schuldig gesprochen. Wegen Subventionsbetrug, Steuerhinterziehung und Untreue muss sie nun eine Geldstrafe iHv. EUR 9000 zahlen.

Frauke Petry, die von ihrem Ehemann Rechtsanwalt Marcus Pretzell als Verteidiger vor Gericht vertreten wurde, reagierte empört auf das Urteil und kündigte die Revision an. Wie die letztinstanzliche gerichtliche Entscheidung ausfällt, bleibt somit abzuwarten.

Folgen für die Praxis: Augen auf bei der Beantragung von Fördergeldern!

Gerade zur Finanzierung junger Startups stehen häufig eine Vielzahl an staatlichen Fördermitteln parat. Bei der Beantragung von Fördermitteln gilt es aber zahlreiche rechtliche Voraussetzungen zu prüfen - und einzuhalten! Dazu gehören richtige Angaben im Fördermittelantrag ebenso wie die antragsgemäße Verwendung erhaltener Förderungen.

Unternehmer sollten rechtlich prüfen (lassen), ob sie den Richtlinien entsprechen und welche weiteren Regeln Ihnen die Förderstelle möglicherweise mit auf den Weg gibt.