Flop für Topps in Kartellrechtsverfahren

Paninikonkurrent beklagt Wettbewerbsnachteile

Veröffentlicht am: 08.03.2017
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Paninikonkurrent beklagt Wettbewerbsnachteile

Eine britische Firma fühlt sich am Markt für Sammelbildchen gegenüber Panini chancenlos und forderte ein Eingreifen der Europäischen Kommission um den Wettbewerb zu wahren.

Ein Gastbeitrag von Sonja Dähnhardt

Haben Sie von der britischen Firma Topps schon mal gehört? Nein, ich auch nicht. Es handelt sich um einen Anbieter von Sammelbildchen. Sie wissen schon, die kleinen Bildchen, die vor allem während Welt- oder Europameisterschaften von Fußballbegeisterten gesammelt und getauscht werden - Paninis eben. Die italienische Firma Panini ist allerdings keinesfalls der einzige Anbieter solcher Sticker und der dazugehörigen Sammelhefte. Einer ihrer Konkurrenten ist Topps.

Von einer ernsthaften Konkurrenz kann man jedoch kaum sprechen. Zugegeben, ich habe noch nie Fußballsticker gesammelt, auch nicht zur WM, aber Panini-Sammelalben sind selbst mir ein Begriff. Dass sich andere Anbieter vor diesem Hintergrund in ihrer Konkurrenzfähigkeit eingeschränkt fühlen, ist verständlich.

Mühsames Verfahren zur Rechtesicherung bremst Mitbewerber aus

Um überhaupt Sammelbilder anbieten zu dürfen, muss sich ein Unternehmen regelmäßig um den Zuschlag des jeweiligen Turnierveranstalters, zum Beispiel der FIFA, oder dem nationalen Verband, wie dem DFB, bemühen.

Zudem müssen vor dem Vertrieb der Bildchen jede Menge Nutzungsrechte eingeholt werden. Das Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes ist jedoch alles andere als übersichtlich. Die Rechte können nicht gebunden beantragt werden, sondern müssen für die jeweiligen Turnierlogos, Trikots und Logos der teilnehmenden Mannschaften sowie die Bildnisse der abgebildeten Spieler einzeln eingeholt werden. Ein umständlicher Prozess.

Die Italiener hätten sich nach Aussage von Topps bereits für Jahre im Voraus Verträge gesichert, wodurch ihnen eine Monopolstellung auf dem Markt für WM- und EM-Sticker garantiert sei und wettbewerbsrechtliche Nachteile für Konkurrenten begründet würden.

Topps fordert EU-rechtlichen Schutz

Zunächst forderte Topps daher die Europäische Kommission auf, kartellrechtlich einzuschreiten. Nachdem diese Maßnahmen ablehnte, hatte nun das Gericht der Europäischen Union zu entscheiden, ob die Kommission doch hätte handeln müssen. Folglich entschieden die Richter nicht, ob Panini tatsächlich keine Monopolstellung innehält, sondern überprüften lediglich die Beweiswürdigung der Kommission.

Topps beklagte im Bewerbungsprozess von den Turnierveranstaltern benachteiligt worden zu sein, da diese seit Jahren regelmäßig den Italienern die Rechte zusprechen und Mitbewerbern aus Sicht von Topps nicht ernsthaft Beachtung schenken würden. Durch Paninis Monopolstellung würden die Chancen auf freien Wettbewerb und freie Preisbildung beschränkt werden, was letztlich zu Lasten der Verbraucher fiele.

Ohne Fleiß kein Preis

Im Rahmen ihrer Überprüfung befanden die Richter, Topps hätte sich ohnehin nie besonders intensiv um die betroffenen Rechte bemüht. Daher könne nicht einfach davon ausgegangen werden, dass Mitbewerber nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Zudem dürften nicht bloß die großen Turniere berücksichtigt werden. Zum relevanten Markt gehörten nämlich auch die nationalen Ligen und in diesem Bereich hätte Topps in der Vergangenheit bereits erfolgreich Rechte erworben, sei also sehr wohl berücksichtigt worden. Auch bei der Vermarktung der Rechte für die englische Nationalmannschaft sei Topps erfolgreich gewesen. Insgesamt sei daher aus Sicht des Gerichts kartellrechtlich keine Monopolstellung Paninis erkennbar, weshalb die Kommission auch nicht zum Handeln verpflichtet sein könne.

Ob Panini tatsächlich keine Monopolstellung innehat, oder ob die Richter in Wirklichkeit passionierte Sammler sind, bleibt fraglich – gut möglich, dass es zu einer Fortsetzung vor dem Europäischen Gerichtshof kommt.