FIFA – Verletzung von Patentrechten
Bekommt Erfinder vom Freistoßspray eine Entschädigung?
Ein brasilianisches Gericht hat kürzlich über einen Patentrechtsstreit zwischen der FIFA und dem Erfinder des Freistoßsprays wegen Patentverletzung entschieden.
Einer der Erfinder des Freistoßsprays, Heine Allemagne, versucht schon seit mehreren Jahren gegen die missbräuchliche Nutzung seiner Erfindung durch die FIFA (Fédération Internationale de Football Association) vorzugehen und fordert eine Entschädigung. Der Oberste Gerichtshof in Brasilien gab ihm nun dem Grunde nach Recht. Ein Einspruch der FIFA gegen diese Entscheidung wurde vom brasilianischen Gerichtshof abgelehnt.
Allemagne meldet Patent für Freistoßspray an
Bereits im Jahr 2000 hat der Brasilianer das Spray gemeinsam mit Pablo Silva erfunden. Es wird noch heute von Schiedsrichtern dazu verwendet, um die genaue Position der Freistoßmauer sowie die Ballposition zu markieren. Das Geniale: die Markierung löst sich danach schnell wieder auf. Seit 2009 hat der südamerikanische Fußballverband Conmebol das Freistoßspray in Verwendung bei ihren Fußballspielen. 2014 wurde das Spray das erste Mal im Rahmen einer Weltmeisterschaft in Brasilien genutzt.
Daraufhin bezichtigte Allemagne die FIFA der missbräuchlichen Verwendung des Produkts, das er selbst hat patentieren lassen.
FIFA wolllte das Patent abkaufen, Erfinder lehnt ab
Die Erfindung wurde der FIFA für die WM 2014 kostenlos zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Vereinbarung über den Kauf des Patents getroffen wurde. Die Kläger gaben an, das Patent bereits vor 21 Jahren angemeldet zu haben. Die FIFA machte damals ein Angebot zum Kauf des Patents in Höhe von 500.000 US-Dollar. Dieses lehnte Allemagne ab.
Allerdings verwendete die FIFA auch nach Ende der Weltmeisterschaft das Spray weiter, ohne dass Lizenzzahlungen für das patentierte Produkt erbracht wurden.
FIFA muss wegen Patentverletzung Entschädigung zahlen
Der internationale Fußball-Verband muss dem Erfinder des Freistoßsprays sowie dessen Unternehmen „Spuni Comércio de Produtos Esportivos“ nun eine Entschädigung zahlen. Über die Höhe der Entschädigungszahlung wurde allerdings noch nicht entschieden. Bevor die Rechtsanwälte des Erfinders die Ansprüche wegen Patentverletzung jedoch geltend machen, wollten sie die Veröffentlichung des schriftlichen Urteils abwarten. Herr Allemagne selbst denkt da an eine Entschädigungssumme von etwa 40 Millionen US-Dollar… Wie großzügig die brasilianischen Richter am Ende tatsächlich sind, wird sich noch zeigen.
Wie wird ein Patent in Deutschland geschützt?
Wer ein Patent (bzw. Gebrauchsmuster) eintragen lässt, profitiert dadurch von einem Ausschließlichkeitsrecht, welches ihm die alleinige Nutzung und Verwertungsmöglichkeit seines Schutzrechtes verschafft.
Voraussetzung für die Beantragung eines Patentschutzes ist in Deutschland jedoch, dass es sich um eine technische Erfindung handelt. Nicht davon umfasst sind beispielsweise wissenschaftliche Theorien oder mathematische Methoden sowie ästhetische Gestaltungen von Produkten (hier aber Designschutz möglich). Außerdem muss die Erfindung gegenüber dem bisherigen Stand der Technik neu sein und auf einem gewerblichen Gebiet hergestellt oder genutzt werden können.
Zur Anmeldung des Patentschutzes muss ein entsprechender Antrag inklusive umfangreicher Unterlagen beim Patentamt eingereicht werden.
Verstößt später jemand gegen ein eingetragenes Patentrecht, kann neben einer Abmahnung auch gerichtlich, beispielsweise mittels einstweiliger Verfügung oder Schadensersatzklage, gegen eine solche Patentverletzung vorgegangen werden. Darüber hinaus haben Patentinhaber regelmäßig einen Anspruch darauf, dass Güter oder Vorrichtungen vernichtet werden, die den Gegenstand Ihres Patents verletzen oder illegal benutzen.