Erbschaft in Polen - neue Regelung ab August 2015

EU Erbrechtsverordnung zum anwendbaren Recht

Veröffentlicht am: 08.05.2014
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Erbschaften mit Bezug zu Polen und zum polnischen Recht nehmen zu. Oft stellt sich bei einem deutsch-polnischen Erbfall die Frage, welches Erbrecht überhaupt anwendbar ist.

Nicht mehr die Staatangehörigkeit sondern der gewöhnliche Aufenthalt entscheidet

Ein Stück Vereinheitlichung im europäischen Erbrecht verspricht die EU-Erbrechtsverordnung. Sie gilt für alle Erbfälle ab dem 17. August 2015 und sieht unter anderm vor, dass bei einer Erbschaft immer das Erbrecht des Landes zur Anwendung kommen soll, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat.

Diese Regelung weicht erheblich von bestehenden Recht ab. Sowohl das deutsche Erbrecht als auch das polnische Erbrecht sehen derzeit nämlich vor, dass sich das anwendbare Recht nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers richtet. Ein in Polen lebender Deutscher wird demnach bisher nach deutschem Erbrecht beerbt, künftig nach polnischem Erbrecht. Ebenso wird dann ein in Deutschland lebender Pole nicht mehr nach polnischem Erbrecht sondern nach deutschem Erbrecht beerbt.

Im Zweifel Rechtswahl in Erwägung ziehen

Ob diese Folge der EU-Erbrechtsverordnung im Einzelfall günstig oder nachteilig ist, sollte mit einem Rechtsanwalt abgestimmt werden. Erwägenswert dürfte stets auch eine Rechtswahl sein. Die Verordnung lässt nämlich eine Rechtswahl zugunsten der eigenen Staatsangehörigkeit zu. So können z.B. in Deutschland lebende Polen, wenn sie weiter an ihrer testamentarischen Regelung nach polnischem Recht festhalten wollen, im Testament selbst bestimmen, dass sich ihr Nachlass nach polnischem Recht richten soll.

Eine solche Rechtswahl bringt auch die notwendige Rechtssicherheit, wenn unklar ist, in welchem Land der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Die Beurteilung ist im Einzelfall schwierig und hängt von vielen Umständen ab. Bei vielen Grenzgängern zwischen Deutschland und Polen und "Auswanderern" dürfte jedenfalls alles andere als Klarheit gegeben sein.