Airbnb-Vermieter im Visier der Steuerfahndung

Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung prüfen

Veröffentlicht am: 14.06.2018
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung prüfen

Die deutschen Steuerbehörden – genauer das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) soll eine Gruppenanfrage an Irland gestellt haben. Mit einer solchen Gruppenanfrage soll die Herausgabe von Daten zu deutschen Vermietern von Airbnb-Vermietern erreicht werden.

Irland ist nach den Regeln des sogenannten Automatischen Informationsaustauschs (AIA) verpflichtet diese Daten von Airbnb zu besorgen. Nach der Übersendung an das Bundeszentralamt für Steuern werden die Vermieterdaten dann an die örtlich zuständigen Finanzämter gesendet und mit den Steuerakten abgeglichen, ob und in welcher Höhe Vermietungseinkünfte deklariert worden sind. Sind keine Mieteinnahmen deklariert, so dürfte ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den Airbnb-Vermieter eingeleitet werden. Sie finden dann einen roten Briefumschlag in ihrem Briefkasten, denn Hausdurchsuchungen sind zumindest bei nur einer oder zwei Wohnungen im Angebot unwahrscheinlich.

Hohe Strafen für Steuerbetrug

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Es droht die Verurteilung und die Eintragung einer Vorstrafe in das Bundeszentralregister. Schon bei einer hinterzogenen Steuer von rund 6.000 € droht außerdem der Verlust des Waffenscheins, Flugscheins, etc. als neben der Strafe erfolgenden Verwaltungsverfahren. Neben einer Strafe wegen Steuerbetrugs sind die Steuern natürlich nachzuzahlen nebst Zinsen und ggf Hinterziehungszinsen.

ROSE & Partner hat bereits mehrfach erfolgreiche strafbefreiende Selbstanzeigen für verschwiegene Vermietungseinkünfte abgegeben. Gerne beraten wir Sie zur strafbefreienden Selbstanzeige. Einfach gelagerte Selbstanzeigen im Steuerstrafrecht rechnen wir zum Pauschalpreis ab, der unten den Gebühren der Steuerberatervergütungsordnung nach Mittelsatz liegt.