Abmahnung durch Verbraucherzentrale - Telekom wegen DSL-Drosselung unter Druck

Verbraucherschützer wollen die Rücknahme der Kappungsklauseln gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.

Veröffentlicht am: 07.05.2013
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Die Verbraucherzentrale NRW hat die Deutsche Telekom wegen der neuen Klauseln zur DSL-Drosselung für ihre Kunden abgemahnt. Dies wurde am 6. Mai 2013 bekannt.

Gegenstand des Streits ist eine Kappung bei Flatrate-Verträgen. Dies, so die Verbraucherzentrale, mache eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich und sei eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Die neuen Klauseln gelten seit dem 2. Mai 2013. Sie sehen eine Reduzierung der Geschwindigkeit der Datenübertragung vor, wenn ein bestimmtes Datenvolumen überschritten ist. Diese Volumenbegrenzung richtet sich nach dem jeweiligen Tarif des Kunden.

 

Die Telekom wurde nun von der Verbraucherzentrale aufgefordert, bis zum 16. Mai eine Unterlassungerklärung abzugeben, mit der auf die Kappungsklauseln verzichtet wird.

 

Hintergrund

 

Der Streit um die Drosselung bei DSL-Flats zeigt, welche Bedeutung das Internet und seine Nutzung inswischen im Geschäfts- und Privatleben erlangt hat. Telekom-Chef René Obermann sah sich sogar genötigt, in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler zu den Vorwürfen gegen sein Unternehmen stellung zu beziehen. Eine Internet-Bremse bei einem Konkurrenten der Telekom - ohne dessen Marktstellung und Historie -  hätte sicherlich nicht für die gleiche Aufmerksamkeit gesorgt. Es ist aber anzunehmen, dass Fragen des Wettbewerbsrechts, des diskriminierungsfreien Zugangs zum Internet und der Netzneutralität künftig an Bedeutung gewinnen werden.