US-Selbstanzeige - Änderung zum 1. Juli 2014

Neue Regeln für Steuerhinterziehern in den USA

Veröffentlicht am: 10.07.2014
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Die strafbefreiende Selbstanzeige ist eine Besonderheit im deutschen Steuerstrafrecht. Das Instrument ist jedoch auch in anderen Staaten bekannt. In den USA bietet die nationale Steuerbehörde IRS seit einigen Jahren Selbstanzeigen für dort steuerpflichtige Bürger an. Diese Selbstanzeigeprogramme waren zunächst befristet. Das aktuelle seit Anfang 2012 gültige Programm ist dagegen unbefristet, kann jedoch von der US-Finanzverwaltung widerrufen werden.

In diesem Zusammenhang gibt es nun seit dem 1. Juli 2014 Änderungen, welche die Möglichkeit einer strafbefreienden oder zumindest strafmindernden Selbstanzeige nach US-Recht ptentiell einem größeren Kreis von Steuerpflichtigen zur Verfügung steht. Reformiert werden auch die Strafen für die Steuerhinterziehung. Während das Strafmaß für vorsätzliche Taten steigt, wird es für fahrlässige Taten reduziert.

Im Einzelnen gibt es verschiedene Varianten der Selbstanzeige in den USA. Die Anwendungsbereiche und Voraussetzungen sind jeweils unterschiedlich. In jedem Fall sollten Betroffene hier auf einen Berater mit den entsprechenden Kompetenzen setzen.

Hintergrund

Die USA erhöhen seit Jahren den Druck auf Steuerhinterzieher. Auch die jüngsten Änderungen bei den Selbstanzeige-Programmen sind hier einzuordnen. Anfang 2014 hatten Medien berichtet, dass mehr als 100 Schweizer Banken Selbstanzeige bei den US-Behörden erstattet haben. Washington nimmt aufgrund seines politischen und wirtschaftlichen Gewichts eine bedeutende Rolle im weltweiten Kampf gegen die Steuerhinterziehung ein. Viele aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit vermeintlichen Steueroasen dürften daher direkt oder indirekt auch dem Druck der US-Administration zu verdanken sein.