Steuerstrafrecht - neue Kassensysteme gegen Steuerbetrug

Fiskus will gegen Milliardenverluste im Bereich der Bargeschäfte vorgehen

Veröffentlicht am: 31.07.2015
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Vor allem in der Gastronomie vermuten die Finanzbehörden viele unentdeckte Steuerhinterziehungen. Die Umsätze von Restaurants, Gaststätten etc. werden häufig mit aufwendigen Methoden und Stichproben geschätzt. Wichtiger Bestandteil dieser Schätzungen sind dabei die Daten aus dem Wareneinkauf. Ein Schwachpunkt bei der Steuererhebung sind die elektronischen Kassensysteme die manipulierbar sind. Kassenbuchungen lassen sich nachträglich stornieren. Dort wo mit Bargeld gezahlt wird, ist es nach wie vor leicht, Steuern zu hinterziehen. Der Bundesrechnungshof spricht von einem Schaden von bis zu 10 Milliarden Euro, andere Experten setzen die Zahlen noch höher an. Der Fiskus will nun stärker dagegen halten. Kürzlich verständigten sich die Länder-Finanzminister auf die Einführung von Kassen, die Manipulationen verhindern. Die Industrie soll entsprechende Lösungen entwickeln. Diese sollen dann EU-weit oder in einem ersten Schritt zumindest auf Bundesebene eingeführt werden. Die Steuergewerkschaft hat sich ebenfalls zu Wort gemeldet und fordert eine Pflicht für Registrierkassen und die verbindliche Einführung fälschungssicherer Chips.  

Hintergrund                                                         

Durch die zahlreichen aufgedeckten Steuerhinterziehungen im Zusammenhang mit Schwarzgeld auf Schweizer Konten, findet seit einiger Zeit der Steuerbetrug im Zusammenhang mit Bargeschäften weniger Beachtung. Die Kreativität der Steuersünder war in diesem Bereich bisher größer als die Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen. Ob und wie neue technische Systeme dem Staat wie erhofft Steuermehreinnahmen in Milliardenhöhe verschaffen werden, bleibt abzuwarten. Es ist aber durchaus denkbar, dass Steuerberater und Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht sich künftig mehr mit dieser alltäglichen Form der Steuerhinterziehung befassen müssen als mit der Hinterziehung von Kapitalerträgen.