Spesenbetrug im Gesellschafterstreit
Klaus Schwabs Luxusreisen als Mahnmal für Manager
Die aktuellen Vorwürfe gegen Klaus Schwab als zurückgetretenen Chef des Weltwirtschaftsforums werfen ein Schlaglicht auf den missbräuchlichen Umgang mit Spesen. Das wird oft als Kavaliersdelikt behandelt, kann jedoch neben Reputationsschäden auch existenzielle rechtliche Folgen haben.
Der Spesenmissbrauch ist ein weitverbreitetes Phänomen, das nicht selten als offenes Geheimnis gehandhabt wird und bei dem es am Unrechtsbewusstsein fehlt. Geschäftsführer und Manager nutzen dabei ihre dienstliche Stellung aus, um eigentlich private Ausgaben „über das Unternehmen abzurechnen“. Dies reicht von eher unscheinbaren kleinen Abweichungen vom Dienstweg bis hin zu groß angelegten Abrechnungsmanipulationen. Aktuell rücken solche Praktiken durch Vorwürfe gegen Klaus Schwab, den Gründer des World Economic Forums (WEF), ins öffentliche Bewusstsein. Ihm wird vorgeworfen, private Luxusreisen und Massagen über das WEF abgerechnet zu haben. Solche Vorfälle zeigen: Die Grenze zwischen dienstlichem Nutzen und privatem Genuss ist für manche recht fließend und wird bewusst ignoriert.
Das kann massive rechtliche Konsequenzen haben, wie nachfolgend beleuchtet werden soll.
Von Hausumbauten bis zu gemischten Bahnfahrten
Beim Spesenmissbrauch scheinen der Fantasie kaum Grenzen gesetzt. Im Extremfall werden sogar größere private Anschaffungen wie Hausumbauten oder teure Luxusautos über das Unternehmen abgerechnet. Ein klassisches Beispiel ist der Fall eines Unternehmers, der sich Zuhause eine neue Küche einbauen ließ und die Rechnung als „Betriebsausstattung“ deklarierte, um das steuerschonend über sein Unternehmen abzurechnen. Doch auch kleinere Verfehlungen summieren sich: Wer bei einer Dienstreise einen privaten Zwischenstopp einlegt oder eine Bahnfahrt auch privat nutzt, muss genau hinschauen, wie die Abrechnung dazu erfolgt, wenn er sich keinen Missbrauchsvorwürfen aussetzen möchte.
Klaus Schwabs angeblich vom WEF bezahlte „Massagen“ und Luxusreisen sind hier symptomatisch. Sie verdeutlichen, wie leicht sich selbst Führungskräfte im Rampenlicht in Versuchung führen lassen, ihre Privilegien in rechtlich angreifbarer Weise auszunutzen. Während solche Verhaltensweisen in ruhigen Zeiten oft toleriert oder gar mitgetragen werden, können sie im Konfliktfall zur Falle werden.
Bedeutung im Gesellschafterstreit
Gerade im Gesellschafterstreit spielt der Vorwurf des Spesenbetrugs oft eine wesentliche Rolle. Solche Praktiken wurden dann im Frieden vielleicht ignoriert, bagatellisiert oder toleriert. Doch sobald Konflikte unter den Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung eskalieren, werden dann selbst kleinste Unregelmäßigkeiten als rechtliche Waffe eingesetzt.
Ein typisches Szenario: Gesellschafter geraten in einen Streit und einer möchte den anderen aus dem Unternehmen oder jedenfalls aus der Geschäftsführung drängen. Hierfür nimmt er alte Spesenabrechnungen unter die Lupe und wird nicht selten fündig. Selbst wenn es sich nur um geringfügige Abweichungen handelt – etwa eine private Tankfüllung oder eine nicht korrekt dokumentierte Hotelübernachtung – kann dies genügen, um einen außerordentlichen Grund für die Entfernung aus der Geschäftsführerposition oder sogar der Gesellschafterstellung zu liefern. Die Rechtsprechung ist dabei – völlig zurecht – sehr strikt. Der betroffene Geschäftsführer oder Gesellschafter steht dann plötzlich nicht nur im Fokus eines Imageschadens, sondern droht seine gesellschaftsrechtliche Position einzubüßen.
Für den angreifenden Gesellschafter bietet sich hier ein oft unterschätztes Druckmittel: Kleinigkeiten, die isoliert betrachtet harmlos erscheinen, können im Zusammenhang mit weiteren Vorwürfen oder in der Summe erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Strategie wird im Gesellschafterstreit von versierten Anwälten gerne in Verbindung mit einstweiligen Verfügungsverfahren genutzt, da sie im Erfolgsfall schnelle und vergleichsweise kostengünstige Ergebnisse liefern können.
Ein bunter Strauß an Strafrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht
Spesenrittertum kann auf mehreren rechtlichen Ebenen Konsequenzen nach sich ziehen:
- Strafrecht: Aus strafrechtlicher Sicht ist der Tatbestand der Untreue (§ 266 StGB) besonders relevant. Wenn ein Manager bewusst Firmengelder für private Zwecke verwendet, macht er sich wegen Untreue zulasten des Unternehmens strafbar. Auch Korruptionsstraftaten kommen in Betracht, etwa wenn gemeinsame Luxusreisen mit Kunden als Gegenleistung für geschäftliche oder politische Entscheidungen dienen.
- Steuerrecht: Private Ausgaben, die als Betriebsausgaben getarnt werden, führen zu einer unzulässigen Verkürzung von Steuern und können als sogenannte verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu werten sein. Dies stellt regelmäßig eine Steuerhinterziehung dar, was wiederum strafrechtlich geahndet wird.
- Gesellschaftsrecht: Im Rahmen eines Gesellschafterstreits kann der Vorwurf des Spesenbetrugs dazu führen, dass ein Geschäftsführer deswegen mit sofortiger Wirkung abberufen wird. Im Extremfall kann ein Gesellschafter sogar als ultima ratio aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn es um besonders schwere Fälle geht.
- Haftung: Dass zu Unrecht über das Unternehmen abgerechnete Spesen zu ersetzen sind, dürfte klar sein und spielt neben den oben beschriebenen rechtlichen Folgen eine untergeordnete Rolle. Freiwillige Wiedergutmachung kann die meisten schweren Rechtsfolgen auch nicht verhindern, auch wenn in steuerlicher Hinsicht eine Selbstanzeige Sinn machen kann.
Empfehlungen für die Praxis
Um sich vor den beschriebenen Folgen zu schützen, sollten Geschäftsführer und Manager folgende Grundsätze beachten:
- Transparenz schaffen: Alle Spesen sollten lückenlos dokumentiert und nachweisbar sein. Dies gilt insbesondere für größere Ausgaben wie Reisen oder repräsentative Veranstaltungen. Im Zweifelsfall das Plazet der (Mit-)Geschäftsführung oder Gesellschafter einholen und dokumentieren.
- Interne Kontrollstrukturen: Es sollte klare betriebliche Richtlinien geben, welche Ausgaben als betrieblich gelten und welche nicht. Diese sollten schriftlich festgehalten und regelmäßig überprüft werden.
- Interne Kontrollen: Regelmäßige Audits helfen, Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren. Sie schaffen Vertrauen nach innen und außen und lassen eine schädliche Spesenpraxis von vorneherein nicht entstehen.
- Rechtliche Beratung: Bei Verdachtsmomenten oder drohenden Auseinandersetzungen sollte frühzeitig ein Anwalt hinzugezogen werden, um rechtliche Risiken zu minimieren.
In schwerwiegenden und komplexen Fällen empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei, die gesellschaftsrechtliche Expertise mit strafrechtlicher und steuerlicher Kompetenz verbindet. Dadurch wird die gesellschaftsrechtliche Position im Streitfall optimal verteidigt und die strafrechtlichen und steuerlichen Folgen minimiert.
Ausblick: Spesenbetrug ernst nehmen
Der Fall Schwab führt vor Augen, wie schnell Spesenbetrug eine unantastbar wirkende Position ins Wanken bringen kann. Auch in kleineren Unternehmen außerhalb der Schlagzeilen birgt dieses Thema enorme rechtliche Sprengkraft. Und im Rahmen von Gesellschafterstreitigkeiten kann selbst ein scheinbar harmloser Verstoß weitreichende Folgen haben. Das Thema ist also mit größter Sensibilität zu handhaben und im Ernstfall kompetente rechtliche und steuerliche Beratung einzuholen.