Neues EU-Geldwäsche-Paket
Was betroffene Unternehmen wissen müssen
Die Europäische Union hat mit dem neuen Anti-Money Laundering (AML)-Paket ein umfassendes Regelwerk verabschiedet, das den bestehenden Regelungsrahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung noch einmal erheblich erweitert und auf EU-Ebene zentralisiert. Für verpflichtete Unternehmen und Berater besteht dringender Handlungsbedarf.
Inhalt des Geldwäsche-Pakets
Das neue EU-Geldwäsche-Paket besteht aus drei zentralen Säulen:
- Anti-Money Laundering Regulation (AMLR): Eine übergeordnete Verordnung, die direkten Geltungsbereich in allen EU-Mitgliedstaaten hat. Sie harmonisiert die Bestimmungen im Bereich Geldwäsche-Prävention und schafft somit eine gleichmäßige Anwendung. Diese Verordnung tritt voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft.
- Anti-Money Laundering Authority (AMLA): Eine neue EU-weite Aufsichtsbehörde, die dafür sorgt, dass die Vorschriften effektiv umgesetzt werden. Die AMLA wird die nationale Aufsicht ergänzen und eine stärkere Koordination zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen. Ihre Tätigkeiten beginnen ab Anfang 2024, mit einer vollständigen Etablierung bis Ende 2025.
- Revision der Richtlinien: Neben der Verordnung wird auch eine aktualisierte Version der bestehenden Richtlinien veröffentlicht, die spezifischere Anforderungen an bestimmte Branchen und Aktivitäten stellt. Diese Richtlinie muss bis Mitte/Ende 2025 in nationales Recht umgesetzt werden.
Das Paket wurde im Dezember 2021 vereinbart und formell im Juni 2023 verabschiedet. Die verschiedenen Maßnahmen treten sukzessive zwischen 2024 und 2026 in Kraft.
Wesentliche Inhalte der Geldwäsche Regelungen
Das neue Paket führt erhebliche Veränderungen ein, die sowohl Unternehmen als auch private Nutzer betreffen:
- Verbot von Barzahlungen über 10.000 Euro: Um große Bargeldtransaktionen zu kontrollieren, wird ein Verbot für Zahlungen über 10.000 Euro eingeführt. Diese Maßnahme soll illegale Transaktionen erschweren und Transparenz schaffen. Das Verbot wird schrittweise ab 2025 eingeführt und ist vollständig implementiert bis 2026.
- Erweiterter Kreis der Wirtschaftlich Berechtigten: Unternehmen müssen künftig noch detailliertere Informationen über ihre wirtschaftlichen Berechtigten (Ultimate Beneficial Owners, UBO) dokumentieren. Dies betrifft nicht nur natürliche Personen, sondern auch komplexe Strukturen wie Stiftungen oder Trusts.
- Stärkere Due-Diligence-Anforderungen: Finanzinstitutionen und andere verpflichtete Stellen müssen verstärkt Prüfungen durchführen, insbesondere bei Risikokunden oder internationalen Transaktionen.
- Digitalisierung der Überprüfungen: Die Verordnung fordert die Einführung digitaler Tools zur Identitätsprüfung und Transaktionsüberwachung. Dies erleichtert zwar die Compliance-Arbeit, birgt aber auch neue technologische Herausforderungen.
Umsetzung der europäischen Geldwäsche Regelungen
Die Umsetzung des Pakets erfolgt in mehreren Phasen:
- Bis Ende 2023: Formelle Verabschiedung und Veröffentlichung der gesetzlichen Texte.
- 2024: Beginn der Tätigkeiten der AMLA und Start der Übergangsfristen für die nationale Umsetzung der Richtlinien.
- Anfang 2025: Inkrafttreten der AMLR.
- Mitte/Ende 2025: Frist für die nationale Umsetzung der Richtlinienbestimmungen.
- 2026: Vollständige Implementierung des Barzahlungsverbots.
Unternehmen sollten bereits jetzt ihre Prozesse überprüfen und gegebenenfalls anpassen, da die ersten Verpflichtungen bereits 2024/2025 wirksam werden.
Kritische Betrachtung
Obwohl das neue Paket wichtige Schritte zur Bekämpfung von Geldwäsche darstellt, gibt es auch Kritikpunkte:
- Noch mehr Bürokratie: Die verstärkten KYC (Know-your-customer) Anforderungen und die zusätzlichen Dokumentationspflichten belasten insbesondere kleinere Unternehmen. Die Kosten für Compliance werden weiter steigen.
- Noch mehr Überwachung: Die Vorschriften stellen einen weiteren Schritt dar, hin zu einer Gesellschaft, in der alles transparent ist und überwacht wird. Das Verbot von Barzahlungen über EUR 10.000 Euro wird von Kritikern als massive Einschränkung der persönlichen Freiheit wahrgenommen.
- Datenschutzprobleme: Die in dem Zusammenhang gesammelten und gespeicherten sensiblen Daten erfordern strikte Sicherheitsmaßnahmen, was weiteren Aufwand erfordert.
- Komplexität und Unübersichtlichkeit: Die Geldwäschevorschriften kranken schon jetzt daran, dass sie schwer verständlich und unübersichtlich sind und das droht sich zu verschlimmern.
Die Eindämmung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind sicherlich wichtige Aufgaben. Allerdings hat das Regelwerk schon jetzt eine hohe Komplexität und Unübersichtlichkeit, die sich in Zukunft noch mal steigern wird. Der Gesetzgeber sollte hier mit Augenmaß handeln, um die Wirtschaft nicht mit überbordender Bürokratie zu lähmen.
Handlungsbedarf für Unternehmer
Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen folgende Schritte unternehmen:
- Gap-Analyse durchführen: Prüfen Sie, wo Ihre aktuellen Prozesse und Systeme nicht den kommenden neuen Standards entsprechen. Eine detaillierte Analyse hilft, Lücken frühzeitig zu identifizieren.
- Prozessanpassungen vornehmen: Aktualisieren Sie Ihre internen Vorgaben für Kundenidentifikation, Risikobewertung und Transaktionsüberwachung.
- Mitarbeiter Schulungen durchführen: Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter über die neuen Vorschriften informiert sind und wissen, wie sie diese umsetzen.
- Technologie einsetzen: Investieren Sie in digitale Lösungen, um die Compliance-Prozesse effizienter zu gestalten.
Ausblick und Verknüpfung mit Sanktionsrecht
Das neue EU-Geldwäsche-Paket ist Teil eines größeren Rahmens zur Bekämpfung illegaler Finanzflüsse und hängt sachlich und praktisch mit dem Sanktionsrecht zusammen. Hier fehlt es der EU noch an einer integrierten Strategie, bei der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und internationale Sanktionen in einem miteinander verknüpften Rechtsrahmen geregelt werden.
Für betroffene Unternehmen und ihre Berater bedeutet dies, dass sie nicht nur die neuen Anti-Money-Laundering-Vorschriften beherrschen müssen, sondern auch die Zusammenhänge zum Sanktionsrecht im Blick haben müssen.
Unternehmen sollten sich unbedingt zeitnah auf die neuen Herausforderungen vorbereiten. Angesichts der Komplexität des Regelwerks ist ein ausreichender zeitlicher Vorlauf wichtig für die saubere Umsetzung.
Informationen zum deutschen Geldwäschegesetz finden Sie hier: Pflichten für Private und Unternehmer aus dem GwG