Influencerin drohen 181 Millionen Euro Strafe

Wie müssen Influencer Werbung versteuern?

Veröffentlicht am: 02.02.2022
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Wie müssen Influencer Werbung versteuern?

Ein Beitrag von Anna-Maria Blömer

Egal ob auf Instagram, YouTube, Facebook oder TikTok, Influencer findet man wie Sand am Meer. Aber nur wenige von Ihnen verdienen durch ihre Influencer Werbung genug, um sich hauptberuflich Influencer nennen zu können und ihren „normalen“ Job an den Nagel zu hängen. Aber generell gilt, je mehr Follower, desto mehr Einnahmen durch Kooperationen, etc. sind möglich.

Spätestens wenn es aber dann so weit ist, dass man seinen Lebensunterhalt durch das Social-Media-Marketing verdienen kann, müssen sich auch Influencer mit den unliebsamen Pflichten rund um steuerliche Abgaben auseinandersetzen.

Welche Steuern muss ein Influencer zahlen?

Sobald die Einkünfte eines Influencers (also alle seine Einnahmen abzüglich seiner Betriebsausgaben, Sonderbetriebsausgaben und außerordentlichen Belastungen) den jährlichen steuerlichen Grundfreibetrag von aktuell 9.744 EUR (2021) übersteigen, muss derjenige auch eine Einkommenssteuer zahlen.

In Fällen, in welchen Influencer als Unternehmer agieren, müssen sie außerdem gegebenenfalls auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer zahlen. Das Heranziehen eines Steuerberaters oder Anwalts für Steuerrecht kann in diesem Umfang äußerst sinnvoll sein.

Müssen Gratisprodukte versteuert werden?

Zuallererst müssen natürlich jegliche Geldeinnahmen versteuert werden – daneben aber auch Sacheinnahmen wie beispielsweise Gratisprodukte sowie Preisnachlässe. Nicht zu vergessen sind außerdem kostenlose Übernachtungen in Hotels oder Einladungen zu Veranstaltungen und Reisen!

Ausnahmen gelten bei Produkten, die unter dem Wert von 10 EUR liegen, oder für solche, die nach dem Testen wieder zurückgeschickt werden, dann entfällt nämlich die Einkommenssteuer auf diese Sachen.

Influencer Werbung und Steuerhinterziehung

All das hat die chinesische Influencerin Huang Wei, die im Internet als „Viya“ auftritt, in den Jahren 2019 und 2020 gekonnt ignoriert und insgesamt Steuern in Höhe von 643 Millionen Yuan hinterzogen. Im Internet polarisiert sie vor allem im asiatischen Raum durch Livestreams, in welchen sie Produkte vorstellt oder testet, die ihr vom jeweiligen Hersteller oder Vertreiber zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund ihrer Reichweite ist sie also für Kunden im Bereich des Social-Media-Marketings besonders interessant und verdient damit einen Haufen Kohle.

Dadurch, dass sie allerdings ihre wahren Einkünfte verschwiegen und in Folge mehr als eine falsche Steuererklärung abgegeben hat, muss sie nun mit den Konsequenzen leben. Neben der Steuernachzahlung muss sie außerdem einen Verspätungszuschlag und ein Bußgeld begleichen. Die zuständige Steuerbehörde von Zhejiang verhängte eine Strafe in Rekordhöhe von 1,341 Milliarden Yuan. Das sind umgerechnet ungefähr 181 Millionen EUR.

Schon im Juni hatte die Influencerin „Viya“ eine Strafe in Höhe von 530.000 Yuan aufgedrückt bekommen. Bereits damals wurde ein Verstoß gegen Werbegesetze festgestellt, basierend auf einem Vorwurf, dass sie mit gefälschten Produkten gehandelt haben soll.

Dubai: Influencer Werbung im steuerfreien Ausland

Ebenso wie die chinesische Influencerin haben viele deutsche Influencer mit Millionenpublikum keine Lust, ihre hart verdienten Einkünfte durch Steuerabgaben fast zu halbieren. Das ist scheinbar der Grund, weswegen es viele dieser Influencer nach Dubai zieht. Unter der Bedingung einer Zensur müssen die Influencer dort keine Steuern bezahlen und verdienen sich dabei mit deutschem Publikum eine goldene Nase. Influencer kann dort jedoch nur derjenige sein, der zuvor eine sogenannte Influencer-Lizenz für ca. 3.500 EUR erworben hat.

Das Einzige, was sie dabei beachten müssen ist, dass sie keine Äußerungen religiöser oder politischer Art und schon gar nicht über Staatsoberhäupter tätigen dürfen und jederzeit für ein positives Erscheinungsbild der Emiraten sorgen müssen.

Ebenfalls, unter dem Vorwand der steuerlichen Ersparnisse, hat es viele Influencer und Streamer auf die portugiesische Insel Madeira verschlagen.

Aber Achtung! Das Deutsche Finanzamt lässt sich so leicht nicht abschütteln. Um in Deutschland tatsächlich nicht mehr steuerpflichtig zu sein, bedarf es einer ordentlichen Ausführung des Wegzugs.

Wer nicht fragt, bleibt dumm – und riskiert Strafzahlungen

Wer also im Internet Tausende oder Millionen von Zuschauern mit bewerbendem Content begeistert – und sich dafür beschenken oder bezahlen lässt – dem kann man nur anraten sich professionellen steuerlichen Rat bei einem Steuerberater oder einem Anwalt für Steuerrecht einzuholen. Denn der Durchschnitts-Influencer läuft leicht Gefahr, wichtige Aspekte in dieser Hinsicht zu übersehen.