Hoeneß und das Steuerrecht
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung soll schwieriger werden.
Uli Hoeneß und seine Rechtsanwälte sorgen derzeit für die Top-Meldungen in den deutschen Medien. Bereits der erste Prozesstag in seinem Verfahren wegen Steuerhinterziehung produzierte genügend Stoff für zahlreiche Pressemeldungen.
Der Prozessauftakt Hoeneß
Angeklagt wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 3,5 Millionen Euro, musste Hoeneß gleich zu Prozessbeginn einräumen, dass sich die hinterzogenen Beträge tatsächlich auf 18,5 Millionen Euro belaufen. Was damit an strafbefreiender Wirkung seiner hastig im zeitlichen Zusammenhang mit Medienrecherchen abgegebenen Selbstanzeige übrigbleibt, ist mehr als fraglich. Und auch hinsichtlich des Strafmaßes bei einer Verurteilung sieht es für Uli Hoeneß immer düsterer aus. Vor dem Hintergrund der Strafzumessungsregeln des Bundesgerichtshofs dürfte eine Bewährungsstrafe bei diesen Summen nur schwer zu rechtfertigen sein. Hoeneß beglückte die anwesenden Pressevertreter dann noch mit Einblicken in sein Zockerleben an der Börse und mit Unstimmigkeiten zwischen ihm und einem seiner Anwälte.
Politik will Selbstanzeige erschweren
Passend zum Prozessbeginn und der Medienpräsenz des Themas Steuerstrafrecht, Steuerhinterziehung und Selbstanzeige wollen nun der Bund und die Länder strengere Vorgaben für die strafbefreiende Selbstanzeige regeln. Die zuständigen Staatssekretäre einigten sich darauf, die Verjährungsfrist zu verlängern und den Strafzuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung zu erhöhen. Die Initiative hat ihre Wurzeln im Koalitionsvertrag der großen Koalition in Berlin. Schwere Steuerhinterziehung soll bei Summen von 50.000 Euro beginnen - einen niedrigeren Schwellenwert hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble abgelehnt.
Boom der Selbstanzeigen ungebrochen
Das hohe Aufkommen an Selbstanzeigen im Steuerstrafrecht aus dem Jahr 2013 dürfte sich weiter fortsetzen. Hierzu tragen nicht nur die prominenten Fälle wie Hoeneß oder Schwarzer bei, sondern sicher auch die Diskussionen um eine Verschärfung der steuerstrafrechtlichen Regelungen und die sonstige Berichterstattung. Da noch viele Milliarden Euro Schwarzgeld aus Deutschland auf ausländischen Konten vermutet werden, dürften auch in Zukunft Rechtsanwälte und Steuerberater mit dem Thema Selbstanzeige für Steuerhinterzieher befasst sein.