10 Jahre Haft wegen Subventionsbetrug

Wie konnten Millionen Euro Coronahilfen ergaunert werden?

Welche Strafe erwartet jemanden, der in einen Subventionsbetrug verwickelt ist? Das Landgericht Hamburg hat kürzlich einen Buchhalter zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt. Warum?

Veröffentlicht am: 07.06.2023
Qualifikation: Fachanwalt für Strafrecht in München
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Das Jahr 2021 stellte so einige Unternehmen vor wirtschaftliche Herausforderungen. Um die durch den Lockdown finanziell geschwächten Betriebe zu unterstützten, hat die Bundesregierung noch im selben Jahr die sogenannten Coronahilfen eingeführt. Diese Subventionen sollten Unternehmen unter die Arme greifen, damit sie die Krisenzeit, welche von Lockdowns und Umsatzeinbrüchen dominiert wurde, überlebten. Auf Antrag wurden daher von staatlicher Seite Subventionen gewährt, die gegebenenfalls am Ende des Förderungszeitraums zumindest anteilig zurückgezahlt werden mussten.

Das Landgericht Hamburg musste nun in einem Fall entscheiden, in welchem mehrere Männer gemeinsam durch Subventionsbetrug ganze 3 Millionen EUR Coronahilfen ausgezahlt bekamen (LG Hamburg, Urteil vom 01.06.2023). Welches Strafmaß auf einen solchen Subventionsbetrug folgt, beleuchten wir in diesem Beitrag.

Subventionsanträge für 12,5 Millionen Euro durch Scheinfirmen

Eine Betrügerbande aus Hamburg nutzte diese staatlichen Hilfen für Unternehmen schamlos aus, indem sie durch mehrere Scheinfirmen Coronahilfen in einer Gesamthöhe von 12,5 Millionen EUR beantragte. Eine Scheinfirma ist ein Unternehmen, das zwar auf dem Papier besteht, in Wirklichkeit herrscht jedoch kein Geschäftsbetrieb, sodass die Firma nur zum Schein existiert. Obwohl nicht alle Anträge zur Coronahilfe bewilligt wurden, konnte die Verbrecherbande noch satte 3 Millionen EUR ergaunern.

Abgehörte Telefonate beweisen Vorsatz der Betrüger

Abgehörte Telefongespräche zwischen den Angeklagten bewiesen, dass die Männer vorsätzlich handelten. Außerdem sei die Begehungsweise der Tat geeignet, die wirtschaftliche Ordnung in erheblichem Maße zu gefährden. Die Täter hatten unwirtschaftliche Vorrats-, Schein- und Servicegesellschaften aufgekauft und den Betrug jeweils mit Hilfe von Strohmännern verübt.

Hauptangeklagter und Kopf der Ganovenbande war ein 34-jähriger. Im Prozess tätigte er zwar eine Aussage, diese orientierte sich jedoch stark an der Aktenlage. Den Richtern zufolge sei seine Aussage weder überzeugend noch von Reue geprägt gewesen.

Welche Strafen bei Subventionsbetrug?

Der einfache Strafrahmen für Subventionsbetrug sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe vor. Höher liegt der Strafrahmen, wenn ein besonders schwerer Fall des Subventionsbetruges vorliegt.

Ein besonders schwerer Fall des Subventionsbetruges liegt gem. § 264 Abs. 2 StGB dann vor, wenn der Täter

  1. aus grobem Eigennutz oder unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege für sich oder einen anderen eine nicht gerechtfertigte Subvention großen Ausmaßes erlangt,
  2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger missbraucht oder
  3. die Mithilfe eines Amtsträgers oder Europäischen Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung missbraucht.

Außerdem können wegen Subventionsbetrugs Verurteilte für einen Zeitraum von 5 Jahren keine GmbH-Geschäftsführer oder Vorstände einer Aktiengesellschaft (mehr) sein. Für andere Berufsgruppen (z.B. Architekten, Steuerberater, Anwälte) kann die Verurteilung wegen Subventionsbetrugs auch zu einem Berufs- oder Gewerbeverbot führen.

Banden- und gewerbsmäßiger Subventionsbetrug: bis zu 10 Jahre Haft

Die Hamburger Richter verurteilten die fünf Angeklagten schließlich wegen gewerbs- und bandenmäßigen Subventionsbetrugs in 80 Fällen. Sie hielten für den Chef der Bande ein Strafmaß von 10 Jahren Gefängnisstrafe für angemessen. Seine Frau bekam nach einer reumütigen Aussage 2 Jahre auf Bewährung sowie 100 gemeinnützige Arbeitsstunden. Zwei Mitangeklagte wurden zu jeweils 7 und 5 Jahren Haft verurteilt.

LG Hamburg verurteil Buchhalter zu 8 Jahren Freiheitsstrafe

Der Buchhalter der Bande wurde jedoch überraschenderweise zu 8 Jahren Haftstrafe wegen Beihilfe schuldig gesprochen. Außerdem hat der 48-jährige ein dreijähriges Berufsverbot auferlegt bekommen. Warum der Buchhalter eine so hohe Strafe bekommen hat?

Weil er im Rahmen des Subventionsbetrugs eine Schlüsselstellung innehatte und – so die Richter in der Urteilsbegründung – das Strafmaß des Subventionsbetruges abschreckend wirken solle. Daher müsse man hier im Sinne der Generalprävention ein Zeichen setzen. Außerdem könne man von Berufsträgern wie Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Steuerberatern erwarten, dass sie grundsätzlich ehrlich handelten.

Die Staatsanwaltschaft forderte deutlich höhere Strafen für die Angeklagten, als sie schließlich bekommen haben. Daneben ordnete das Hamburger Landgericht auch die Einziehung der Taterträge in Höhe von 3 Millionen EUR an.