Durchsuchung von Kanzleiräumen

Bundesverfassungsgericht zur Verhältnismäßigkeit

Veröffentlicht am: 26.01.2015
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
Lesedauer:

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 6. November 2014 zur Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchung von Kanzleiräumen Stellung bezogen:

Die Anordnung einer solchen Durchsuchung bei dem Strafverteidiger eines Angeklagten, so das Gericht, sei dann unverhältnismäßig und rechtswidrig, wenn voraussichtlich auch solche Erkenntnisse zu erwarten seien, bezüglich derer ein Zeugnisverweigerungsrecht bestehe. Anders sei die Rechtslage nur dann zu beurteilen, wenn nach den zum Zeitpunkt des Erlasses des Durchsuchungsbeschlusses tatsächlich vorliegenden Anhaltspunkten eine Prognose ergebe, dass ausschließlich relevante Erkenntnisse aus dem nicht absolut geschützten Bereich zu erwarten seien.

Hintergrund

In der Entscheidung geht es um das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf die räumliche Privatsphäre. Es handelt sich um einen wesentlichen Bestandteil des Mandatsverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Jeder Eingriff in diese Sphäre darf nur in engen Grenzen möglich und gerichtlich überprüfbar sein, weil sich der Mandant grundsätzlich darauf verlassen kann, dass er Informationen, die er seinem Rechtsanwalt gibt und die in dessen Kanzlei verbleiben, vor einem behördlichen Zugriff geschützt sind.